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BGH, 01.12.1999 - 3 StR 465/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB
Fehlerhafte Strafzumessung - bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Strafschärfung - Strafschärfungsgrund - Moralisierende Wendung - Urteil - Begründung - Schamlose Ausnutzung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 01.12.1999 - 3 StR 465/99
- BGH, 05.01.2000 - 3 StR 465/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.04.1987 - 2 StR 500/86
Umfang der Begründung des Rechtsfolgenausspruchs
Auszug aus BGH, 01.12.1999 - 3 StR 465/99
Allerdings begegnen moralisierende Wendungen wie "in schamloser Weise ausgenutzt" rechtlichen Bedenken, da sie nicht hinreichend erkennen lassen, welche zusätzlichen Gesichtspunkte strafschärfend herangezogen werden (vgl. BGH NJW 1987, 2685). - BGH, 21.08.1997 - 4 StR 379/97
Zulässigkeit der strafschärfenden Wertung, dass die Geschädigte die Tochter des …
Auszug aus BGH, 01.12.1999 - 3 StR 465/99
Die Revisionsbegründung gibt dem Senat Anlaß, darauf hinzuweisen, daß die Strafkammer hinsichtlich der beiden im Sommer 1987 begangenen Fälle des Mißbrauchs eines Kindes durch die zwischenzeitlich eingetretene Verjährung des tateinheitlichen Tatbestandes des § 174 Abs. 1 StGB nicht gehindert war, bei der Strafzumessung zu Lasten des Angeklagten zu berücksichtigen, daß sich die Tat gegen seine Pflegetochter richtete (st. Rspr. vgl. BGH NStZ-RR 1998, 175; BGH…, Beschl. vom 10. September 1997 - 3 StR 274/97 - zit. bei Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 46 Rdn. 24 a). - BGH, 10.09.1997 - 3 StR 274/97
Verjährungsfrist für den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von …
Auszug aus BGH, 01.12.1999 - 3 StR 465/99
Die Revisionsbegründung gibt dem Senat Anlaß, darauf hinzuweisen, daß die Strafkammer hinsichtlich der beiden im Sommer 1987 begangenen Fälle des Mißbrauchs eines Kindes durch die zwischenzeitlich eingetretene Verjährung des tateinheitlichen Tatbestandes des § 174 Abs. 1 StGB nicht gehindert war, bei der Strafzumessung zu Lasten des Angeklagten zu berücksichtigen, daß sich die Tat gegen seine Pflegetochter richtete (st. Rspr. vgl. BGH NStZ-RR 1998, 175; BGH, Beschl. vom 10. September 1997 - 3 StR 274/97 - zit. bei Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 46 Rdn. 24 a).